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   BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18   

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https://dejure.org/2019,58831
BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18 (https://dejure.org/2019,58831)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2019 - 1 WNB 6.18 (https://dejure.org/2019,58831)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 1 WNB 6.18 (https://dejure.org/2019,58831)
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  • BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10

    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18
    Im Wehrbeschwerdeverfahren ist zwar die verwaltungsprozessuale Regelung des § 65 VwGO über die notwendige Beiladung gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbar (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18
    In den Fällen unterbliebener notwendiger Beiladung ist außerdem anerkannt, dass zulasten des Beigeladenen ergangene Gerichtsentscheidungen zwar in formelle, nicht aber in materielle Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 10. März 1964 - 2 C 97.61 - BVerwGE 18, 124 ; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 65 Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2000 - 7 B 58.00

    Notwendige Beiladung im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO; entsprechende

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18
    Im Verfahren über die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision kommt auch eine notwendige Beiladung in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - 7 B 58.00 - NVwZ 2001, 202 Rn. 1; ebenso BSG, Beschluss vom 17. August 2006 - B 12 KR 79/05 B - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10

    Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18
    Entgegen der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers folgt etwas anderes nicht daraus, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ein Rechtsmittel auch derjenige einlegen kann, der von Amts wegen zu beteiligen war, jedoch zu Unrecht nicht am Verfahren der Vorinstanz beteiligt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2011 - 6 PB 20.10 - Buchholz 251.92 § 78 SAPersVG Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 17.08.2006 - B 12 KR 79/05 B

    Geltung des § 168 S. 2 SGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, Unmittelbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18
    Im Verfahren über die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision kommt auch eine notwendige Beiladung in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - 7 B 58.00 - NVwZ 2001, 202 Rn. 1; ebenso BSG, Beschluss vom 17. August 2006 - B 12 KR 79/05 B - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.02.2014 - 6 PB 40.13

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 6.18
    In diesen Fällen ergibt sich die Beteiligung nicht erst durch einen Akt des Gerichts, sondern folgt unmittelbar aus dem materiellen Recht (BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 PB 40.13 - juris Rn. 20).
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